Mindestlohnverstöße in MV konsequent ahnden! Mehr Kontrollen sind notwendig!
03.03.2026

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern bei 619 Betriebskontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 85 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnbetrugs eingeleitet.
Dazu erklärt Ina Latendorf, Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern: „Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn vorenthält, betrügt sowohl sie um das Mindeste, das ihnen zusteht, und auch die anderen Arbeitgeber, die sich an die Regeln halten, weil er sich dadurch einen unfairen Vorteil verschafft. Die Fälle müssen konsequent geahndet werden.“
Die Abgeordnete kritisierte die zu niedrige Kontrolldichte: „Zwar wurden im zurückliegenden Jahr 619 Betriebe im Land kontrolliert und damit mehr als im Vorjahr, aber statistisch gesehen werden die Betriebe damit nur alle 86 Jahre überprüft.“ Diese Zahlen ergeben sich aus einer Kleinen Anfrage des Linken Abgeordneten Cem Ince, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ina Latendorf weiter: „Die Dunkelziffer beim Mindestlohnbetrug dürfte weit über den bekannten Zahlen liegen und das in einem Land mit dem geringsten Durchschnittsgehalt.“
Cem Ince erklärte dazu: „Rund 2,5 Millionen Beschäftigte werden in Deutschland um den Lohn gebracht, der ihnen rechtlich zusteht. Dabei ist der Mindestlohn ohnehin zu niedrig, um Armut wirklich verhindern zu können. Die Bundesregierung muss ihre Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrug verschärfen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal und eine spürbar höhere Prüfdichte – auch wegen ihrer abschreckenden Wirkung. Mindestlohndelikte müssen konsequent von Schwerpunktstaatsanwaltschaften verfolgt werden. Eine digitale, manipulationssichere und verbindliche Arbeitszeiterfassung ist längst überfällig.“